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NSU-Prozess: Gutachten hält Videoübertragung für unzulässig
Expertise von Bundestags-Experten / Karlsruher Richter: Kein Anspruch auf Bildübertragung
Rechtsexperten des Deutschen Bundestages halten eine Videoübertragung des NSU-Prozesses für unzulässig. Das sieht das Bundesverfassungsgericht auch so. Ein Anspruch auf Bildübertragung in einen anderen Raum bestehe nicht, heißt es in einer Entscheidung vom Mittwoch.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/820415.nsu-prozess-gutachten-haelt-videouebertragung-fuer-unzulaessig.html
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