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Hoch lebe die Schuldvermutung
MEDIENgedanken: Über journalistische Hobbyjuristerei
Man nennt es das juristische Prinzip der Unschuldsvermutung. In der Öffentlichkeit darf niemand schlecht geredet werden, ehe er nicht mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil schuldig gesprochen wurde. Das ist ein seit Jahrhunderten eigentlich gültiges edles Prinzip.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/820549.hoch-lebe-die-schuldvermutung.html
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