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Hoch lebe die Schuldvermutung

MEDIENgedanken: Über journalistische Hobbyjuristerei

Man nennt es das juristische Prinzip der Unschuldsvermutung. In der Öffentlichkeit darf niemand schlecht geredet werden, ehe er nicht mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil schuldig gesprochen wurde. Das ist ein seit Jahrhunderten eigentlich gültiges edles Prinzip.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/820549.hoch-lebe-die-schuldvermutung.html

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