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Kunde scheitert vor Gericht

Wenn die Ware einen Mangel hat

Ein Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen.

Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 274 C 7664/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Der Fall: Der Käufer einer Einbauküche stellte nach dem Kauf fest, dass eine Tür klemmte. Aus diesem Grund behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von 2999 Euro 671 Euro zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Ein Jahr lang versuchten die Mitarbeit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/820859.kunde-scheitert-vor-gericht.html

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