Ein-Prozent- oder Nachweismethode?

Steuertipps bei der Nutzung des Firmenwagens

Im nd-ratgeber vom 3. April 2013 haben wir auf das Urteil des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der Steuer bei der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke hingewiesen. Heute gehen wir anhand einer Information der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (www. steuertipps.de) darauf noch einmal ausführlicher ein.

Viele Arbeitnehmer entscheiden sich alternativ zur Gehaltserhöhung für einen Firmenwagen. Darf das Fahrzeug auch privat genutzt werden, gilt dies als geldwerter Vorteil, und der Arbeitnehmer muss diesen versteuern.

Hierzu gibt es zwei Methoden: die Ein-Prozent-Methode und die Nachweismethode mit einem Fahrtenbuch.

Damit der Vorteil der privaten Nutzung nicht zum steuerlichen Nachteil wird, haben die Experten von steuertipps.de die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2013 für Windows und Mac OS X sorgen Arbeitnehmer nicht nur für die korrekte Versteuerung, sondern holen aus ihrer Einkommensteuererklärung das Maximum heraus.

Die Ein-Prozent-Methode

Bei der Ein-Prozent-Methode werden monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos plus Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dem Bruttogehalt zur Lohnversteuerung hinzugerechnet.

Wichtig: Der Bruttolist...


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