Die energetische Modernisierung

Neues Mietrecht seit 1. Mai 2013 (Teil 2)

Am 1. Mai 2013 traten mit dem Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz) eine Reihe neuer Regelungen für Mieter und Vermieter in Kraft.

Erstmals wird der Begriff der »energetischen Modernisierung« eingeführt. Darunter zu verstehen sind bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird. Bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung entfällt für einen Zeitraum von drei Monaten das Mietminderungsrecht des Mieters, wenn die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt ist. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.

Grundsätzlich müssen Mieter geplante Modernisierungen, insbesondere energetische Modernisierungen, dulden. Nur w...


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