Was ist erlaubt - was ist nicht gestattet?

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Ohne Computer läuft auch am Arbeitsplatz fast gar nichts mehr. Es wird gesurft, gemailt und es werden Daten heruntergeladen, häufig auch zu privaten Zwecken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich dabei oft nicht darüber im Klaren, was sie dürfen. Darf der Arbeitnehmer den PC mit Internetanschluss jederzeit zu privaten Zwecken nutzen? Darf bei zulässiger Nutzung der Arbeitgeber diese uneingeschränkt kontrollieren?

Die private Nutzung des Internets ist den Arbeitnehmern nur erlaubt, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA), unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 2006, 98), wenn der Arbeitgeber diese ausdrücklich gestattet hat oder duldet.

1. Erlaubte Privatnutzung ohne ausdrückliche Beschränkungen

Die Erlaubnis kann zum Beispiel durch eine Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer mit dem Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung erteilt werden. In vielen Betrieben existieren jedoch keine Vereinbarungen über die private Nutzung des Internets. Lässt der Arbeitgeber diese gleichwohl zu, kann darin eine Erlaubniserteilung durch schlüssiges Handeln gesehen werden.

Allerdings ist dann die private Nutzung nur im »angemessenen zeitlichen Umfang« erlaubt (BAG, NZA 2006, 98 und NZA 2007, 922). Was darunter zu verstehen ist, ist nicht verbi...


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