Hungrig aus der Kita

Niedersachsen: Kommune droht mit Essensentzug

Ohne Mahlzeit nach Hause geschickt werden - das kann kleinen Mädchen und Jungen in der niedersächsischen Samtgemeinde Hollenstedt geschehen. Nämlich dann, wenn ihre Eltern das Geld für das Mittagessen im Kindergarten nicht zahlen.

Es duftet schon appetitlich nach Tomatensoße, gleich werden im Kindergarten die geliebten Spaghetti serviert. Doch ein Junge, der mit seinen Freunden am Mittagstisch sitzen möchte, darf das nicht. Eine Erzieherin schickt ihn nach Hause, weil seine Mutter, die mit Hartz IV auskommen muss, das Essensgeld für die Kita nicht bezahlt hat.

So etwas kann vom 1. August an in den fünf Kindertagesstätten der Samtgemeinde Hollenstedt durchaus geschehen. Der Rat jener knapp 11 000 Einwohner zählenden Kommune am Rande Hamburgs hat am Montagabend mehrheitlich die rechtliche Grundlage für den Ausschluss vom Essen geschaffen. Für den Hunger-Paragraphen stimmten CDU, SPD und Wählergemeinschaft, dagegen die Grünen.

Das 1700-Euro-Defizit

Die harte Regelung kann alle treffen: sowohl Eltern, die aus Schusseligkeit oder bewusst nicht zahlen, als auch sozial schwache Mütter und Väter. Von Bedürftigen wird zwar statt der regulären 2,80 Euro...


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