Familie über den Tod hinaus abgesichert

Bankvollmachten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gehören nicht zu der Lieblingslektüre der Bundesbürger. Doch lässt sich auch dort manch Interessantes entdecken, unter »Nr. 4« in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen zum Beispiel.

»Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse« - so lautet der Passus, der sich hier findet: Der Sparkasse bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z.B. Homebanking), auf diesem Wege zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der Sparkasse bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Ähnliches steht in den AGB privater Banken. Hinter diesem kaum verständlichen Juristendeutsch verbirgt sich ein handfestes Thema für junge und alte Verbraucher, für Gesunde und Kranke, kurzum, für den Notfall: die Bankvollmacht.

Für den Notfall planen

Jeder zweite Kunde einer Bank oder Sparkasse, schätzen Fachleute, hat es bislang versäumt, für den Notfall zu planen. Dabei kann jeder in die missliche Lage geraten, seine Bankangelegenheiten zumindest zeitw...


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