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Nur begrenzter Steuerabzug für Büro im Obergeschoss
Steuerlicher Streitfall: Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Zu den vielen Streitfällen mit den Finanzämtern gehört die Abzugsbeschränkung für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers. In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Kläger nur einen begrenzten Steuerabzug für ein Büro geltend machen kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/821475.nur-begrenzter-steuerabzug-fuer-buero-im-obergeschoss.html
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