Bewegungsmelder
Göttingen (nd-paul). Das Göttinger Verwaltungsgericht hat die Einkesselung von rund 70 Nazigegnern durch die Polizei für rechtswidrig erklärt. Für die Maßnahme habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, heißt es in dem Urteil.
Die Demonstranten, darunter auch Mitglieder der Göttinger SPD, waren am 22. Mai 2011 mit dem Zug von einer Kundgebung gegen die rechtsextreme NPD in Northeim zurückgekehrt. Auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen wurde die Gruppe von Polizeibeamten und -fahrzeugen eingekesselt und daran gehindert, nach Hause zu gehen. Nur einige ältere Leute, Familien un...
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