Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Das Minus muss nicht gezahlt werden

Prepaid-Handyverträge

Gerät ein Prepaid-Vertrag fürs Handy ins Minus, müssen die Kunden diese Schulden selbst dann nicht bezahlen, wenn der Anbieter das im Kleingedruckten des Vertrags fordert. Entsprechende Klauseln erklärten die Landgerichte München I und Frankfurt am Main für unwirksam, wie die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mitteilte. Die Urteile gegen die b2c.de GmbH (discotel) und die SIMply Communication GmbH (simply) sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Kunden zahlen bei Prepaid-Tarifen im Voraus Geld auf ein Guthabenkonto ein. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist bis zu einer weiteren Aufladung kein Anruf mehr möglich. Da die anfallenden Kosten damit begrenzt werden können, eignen sich Prepaid-Verträge vor allem für Minderjährige und alle Verbraucher, die auf ihr Geld gut aufpassen müssen oder wollen. Für Minderjährige ist eine Prepaid-Card übe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/821997.das-minus-muss-nicht-gezahlt-werden.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.