Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Hausbesuche anfordern

Fragen & Antworten rund um die Pflege: Kein Geld ohne Beratung

Etwa 1,18 Millionen Pflegebedürftige werden laut Statistischem Bundesamt allein durch Angehörige oder Freunde unterstützt. Da keine professionellen Pflegedienste von der Kasse bezahlt werden müssen, erhalten die Betroffenen wenigstens Pflegegeld.

Das heißt konkret: In Pflegestufe I sind es 235 Euro monatlich, in Stufe II 440 Euro und in Stufe III 700 Euro. Über das Geld können die Pflegebedürftigen frei verfügen, also es auch an die betreuenden Angehörigen weitergeben.

Findet die Pflege ausschließlich durch Laien statt, verlangt der Gesetzgeber eine regelmäßige Beratung in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Festgeschrieben ist das in Paragraf 37 des Sozialgesetzbuches XI. Bei Pflegestufe I oder II hat die Beratung einmal im halben Jahr zu erfolgen, bei Stufe III vierteljährlich.

Durchführen darf die Beratung nur eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder eine anerkannte Beratungsstelle. Gesetzlich Versicherte können sich an einen Pflegestützpunkt wenden oder sich von ihrer Pflegekasse Ansprechpartner empfehlen lassen. Für alle privat Pflegeversicherten übernimmt das bundesweit die Compass-Pflegeberatung.

Wichtig ist, dass der Bedürftige die Beratungsbesuche vo...


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