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Verfassungsbeschwerde gegen Dresdner »Handygate«
Linke-Abgeordnete wollen Funkzellenabfrage kippen
Am 23.April erklärte das Landgericht Dresden die Funkzellenabfrage in Dresden für rechtswidrig. Zwei Linken-Abgeordnete wollen sich mit dem Teilerfolg von Beschwerden gegen das Dresdner »Handygate« 2011 nicht begnügen. Sie bemühen nun das Bundesverfassungsgericht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822251.verfassungsbeschwerde-gegen-dresdner-handygate.html
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