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Verfassungsbeschwerde gegen Dresdner »Handygate«

Linke-Abgeordnete wollen Funkzellenabfrage kippen

Am 23.April erklärte das Landgericht Dresden die Funkzellenabfrage in Dresden für rechtswidrig. Zwei Linken-Abgeordnete wollen sich mit dem Teilerfolg von Beschwerden gegen das Dresdner »Handygate« 2011 nicht begnügen. Sie bemühen nun das Bundesverfassungsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822251.verfassungsbeschwerde-gegen-dresdner-handygate.html

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