Gleichwertige Lebensverhältnisse als Ziel des Grundgesetzes

Schweriner Erklärung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Mai 2013

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland gehört zu den zentralen Leitvorstellungen des Grundgesetzes. Die Schaffung bzw. schrittweise Annäherung vergleichbarer Lebensverhältnisse ist unerlässlich, um die soziale Integration zu fördern und die Chancengleichheit bei der Teilhabe an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie lebensnotwendigen Angeboten der Daseinsvorsorge zu sichern.



Verfassungsanspruch aktueller denn je

23 Jahre nach Herstellung der deutschen...


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