»P« wie Pfusch

Thüringen muss ein neues Polizeiaufgabengesetz verabschieden

Der Landtag in Erfurt beschäftigte sich gestern mit einem Reparaturauftrag des Verfassungsgerichtshofes. Es geht um das sogenannte Polizeiaufgabengesetz. Die Opposition ist mit den geplanten Nachbesserungen der schwarz-roten Landesregierung höchst unzufrieden.

Gleich nachdem im ersten von insgesamt 70 Paragrafen des »Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei« (PAG) geklärt wird, was Polizei eigentlich ist, wird ihr abverlangt, »die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren«. Klingt simpel, doch konsequent gedacht, müsste die Ordnungstruppe im Landtag ein Revier eröffnen. Wiederholt werden dort nämlich die Verfassung missachtet sowie Gesetze je nach Regierungsmächtigkeit ver- und hingebogen.

Im vergangenen November fühlte sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof daher aufgerufen, das bestehende Polizeiaufgabengesetz zu analysieren. Es sei, so das Urteil der Richter, in mehr als einem Dutzend Punkte unvereinbar mit der Landesverfassung. Die Vorschriften des PAG, die sich mit der heimlichen Datenerhebung befassen, verstoßen gegen die Menschenwürde. Zudem enthielten eine Vielzahl von Regelungen sprachl...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.