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Sturz auf einer Wanderung

Streit um Schadenersatz

Wer eine geführte Wanderung in schwierigem Gelände bucht und daran trotz vorherigem Regen teilnimmt, kann nach einem Sturz nicht den Veranstalter auf Schadenersatz verklagen. Das geht laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz vom 18. Februar 2013 (Az. 5 U 34/13) hervor.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822709.sturz-auf-einer-wanderung.html

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