Ab 1. August 2013 haben Eltern gesetzlich Anspruch darauf

Fragen & Antworten zur Neuregelung zum Kita-Platz für Kinder bis zu drei Jahren

Für viele Familien wird der Gang zum Briefkasten in den nächsten Wochen entscheidend für die nächsten Jahre sein: Gibt es schon Post vom Kindergarten oder der Kita? Konnten wir für unseren Nachwuchs ab Sommer einen Betreuungsplatz ergattern?

Eine Absage bedeutet oft eine große Belastung für die betroffenen Familien - insbesondere, wenn mit dem Kita-Platz auch der Wiedereinstieg der Mutter in den Beruf verbunden ist.

Anders als bisher besteht jedoch ab 1. August 2013 für Kinder ab Vollendung des ersten bis zum dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kinderbetreuung. Welche Möglichkeiten Familien haben, diesen Anspruch auch umzusetzen, zeigen die Fragen & Antworten, die die D.A.S. Rechtschutzversicherung zu dieses Problem gibt.

1. Welche Rechte hatten die Eltern bisher?

Ein Anrecht auf Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte gibt es in den meisten Bundesländern bereits seit 1996. Es betrifft jedoch nur Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und gilt bis zur Einschulung.

»Mit dem Kinderförderungsgesetz von 2007 wurde ein bundesweiter Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen«, so Anne Kronzucker, Juristin de...


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