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Haftung für Abfallgebühr

Kommunalabgabenrecht

Entrichten Mieter nicht wie vereinbart direkt die Gebühren für die kommunale Abfallentsorgung an die Gemeinde, kann die Behörde den Vermieter in Anspruch nehmen - und das noch Jahre später und nach Auszug der Mieter.

Dies entschied nach D.A.S. Angaben das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 4 K 866/12.NW). Die Behörde sei nicht verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Gebührenrückstände hinzuweisen. Hintergrund: Mietverträge enthalten üblicherweise eine Klausel, nach der der Mieter zur Zahlung der Betriebskosten verpflichtet ist. Insbesondere bei Einfamilienhäusern wird vereinbart, dass bestimmte ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822719.haftung-fuer-abfallgebuehr.html

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