Legionellen - Prüfungspflicht beachten

Trinkwasserverordnung

Seit der Neuregelung der Trinkwasserverordnung 2011 wird auch die Wohnungswirtschaft beim Thema Legionellen in die Pflicht genommen. Bis 31. Dezember 2013 muss eine erste Wasseruntersuchung durchgeführt werden.

Der TÜV NORD rät Vermietern, nicht zu spekulieren, dass diese Frist verschoben wird. Sie sollten ihrer Verpflichtung frühzeitig nachkommen. Immobilien-Betreibern, die ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllen und die Frist verstreichen lassen, drohen Bußgelder vom Gesundheitsamt.

Die Gefahr zu erkranken, ist real: Laut Robert-Koch-Institut (RKI) wurden 2012 insgesamt 649 Legionellose-Erkrankungen gemeldet, die auf Infektion durch Legionellen zurückzuführen sind. Darüber hinaus geht das RKI von einer hohen Dunkelziffer von erkrankten Personen aus.

Mit der Neuregelung der Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 wurde deshalb erstmals auch eine gesetzlich festgelegte Prüfungspflicht für die Wohnungswirtschaft vereinbart. Die Frist für die erste Prüfung wurde einmal bis 31. Dezember 2013 verlängert.

Jetzt stellt der Prüfdienstleister TÜV NORD fest, dass einige Vermieter erneut auf eine Fristverlängerung spekulieren. Ra...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.