Wer Geschäfte auf eigene Rechnung macht

Der Fall einer rechtsmäßigen fristlosen Kündigung

Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden. Mit dieser Sachlage hatte sich das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. Januar 2013 (Az. 16 Sa 593/12) zu befassen.

Auf dieses Urteil geht der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA), näher ein.

In dem entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer zunächst im Auftrag seines Arbeitgebers bei einer Kundin, um die Abflussrohre im Bereich Küche und Keller mit einer Spezialkamera zu inspizieren. Einige Tage später kam er zurück und verlegte bei der Kundin neue Abflussrohre zur Behebung des festgestellten Schadens. Dafür verlangte er 900 Euro in bar, die die Kundin auch zahlte. Eine Quittung stellte der Arbeitnehmer nicht aus. Das Geld behielt er für sich.

Der Arbeitgeber sprach wegen dieses Vorfalls eine außerordentliche Kündigung aus. Diese war nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts wirksam.

Besonders interessant daran ist die Urteilsbegründung: Der Arbeitnehmer hat durch diese Konkurrenztätigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt. Denn ein Arbeitne...


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