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Niedrigere Beweislast

Sexueller Missbrauch

Das Bundessozialgericht in Kassel hat Opfern von sexuellem Missbrauch den Zugang zu Entschädigungszahlungen erleichtert. Können sich Betroffene wegen eines Traumas auch nach Jahren nur bruchstückhaft an die Taten erinnern, dürfen nicht zu strenge Beweise verlangt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822729.niedrigere-beweislast.html

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