Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Niedrigere Beweislast
Sexueller Missbrauch
Das Bundessozialgericht in Kassel hat Opfern von sexuellem Missbrauch den Zugang zu Entschädigungszahlungen erleichtert. Können sich Betroffene wegen eines Traumas auch nach Jahren nur bruchstückhaft an die Taten erinnern, dürfen nicht zu strenge Beweise verlangt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822729.niedrigere-beweislast.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.