Kindergeld für Heimkind mindert nicht Hartz IV

Urteile im Überblick

Einer Mutter dürfen Hartz-IV-Leistungen nicht gekürzt werden, wenn sie das Kindergeld an ihr erwachsenes, behindertes und in einem Heim lebendes Kind überweist. In diesem Fall sei das Hartz-IV-Geld nicht als Einkommen der Eltern zu werten, urteilte am 16. April 2013 das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 14 AS 81/12 R).

Damit bekam eine Frau aus dem ostthüringischen Saale-Holzland-Kreis von den obersten Sozialrichtern Recht.

Der verhandelte Fall: Die Witwe bezog von Oktober 2007 bis März 2008 Hartz-IV-Leistung. Ihr schwerbehinderter erwachsener Sohn war in einem Heim vollstationär untergebracht. Lediglich jedes zweite Wochenende sowie in den Schulferien besuchte der blinde Sohn seine Mutter.

Die Hartz-IV-Bezieherin bezog zwar für ihr Kind noch Kindergeld in Höhe von 154 Euro monatlich. Dieses leitete sie jedoch immer sofort an ihr in einem Heim lebenden Kind weiter.

Dennoch wertete das zuständige Jobcenter das Kindergeld a...


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