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Wenn Kinder vor die UNO ziehen
Auch junge Menschen können nun ihre Rechte bei den Vereinten Nationen einklagen / Olaf Standke über den Internationalen Strafgerichtshof
Kinder und Jugendliche in Deutschland können ihre Rechte künftig bei den Vereinten Nationen (UN) einklagen. Denn die Bundesrepublik hat vor drei Monaten ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention bei der UN-Vollversammlung in New York anerkannt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/823091.wenn-kinder-vor-die-uno-ziehen.html
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