Zum Jobticket

Steuertipp

Zahlreiche Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Jobtickets an. Dahinter steckt eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben, gegen eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers dessen Arbeitnehmern eine vergünstigte Jahresnetzkarte anzubieten. Macht ein Arbeitnehmer von diesem Angebot Gebrauch, muss er in der Regel eine geringere monatliche Nutzungsgebühr an die Verkehrsbetriebe zahlen.

Die Ersparnis des Arbeitnehmers aus dem ...


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