Mietzinsminderung möglich

Neues Mietrecht

In der Bevölkerung wird teilweise die falsche Auffassung vertreten, dass durch das Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG vom 13. Dezember 2012 der Mieter zukünftig zumindest für einen Zeitraum von drei Monaten nicht mehr berechtigt sein soll, von seinem Recht auf Mietzinsminderung Gebrauch zu machen. Diese verbreitete Auffassung in der Bevölkerung ist falsch.

Das Mietrechtsänderungsgesetz - Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln ergänzt die bisherige Bestimmung des § 536 BGB.

Es wird neu eingeführt die Bestimmung des § 536 Abs. 1 a BGB mit folgendem Wortlaut: »Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Mietminderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf G...


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