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Kaution und/oder Bürgschaft

Mieterrecht

In den meisten Mietverhältnissen stellt der Mieter dem Vermieter eine Sicherheit - in Form einer Barkaution, eines verpfändeten Sparbuchs oder auch als Bürgschaft. In allen Fällen gilt, dass die Sicherheitsleistung drei Monatsmieten nicht übersteigen darf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/823413.kaution-und-oder-buergschaft.html

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