Die Renten werden unterschiedlich besteuert

Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente

Jeder vierte Arbeitnehmer muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das soziale Sicherungssystem sieht dafür Renten der gesetzlichen Versicherer vor: die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung, wenn man die entsprechenden versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt oder die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherer, wenn beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers in einem gewissen Umfang dauerhaft eingeschränkt ist.

Da die Erwerbsminderungsrente im Ernstfall nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern, sollten Arbeitnehmer zusätzlich vorsorgen. Bei Berufsunfähigkeit bekommt man mit einer entsprechenden Police eine private Rente. Hat man Ansprüche bei mehreren Rententrägern, kann es sein, dass sich diese in die Quere kommen. Außerdem belastet der Staat solche Bezüge zusätzlich mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Nachfolgend eine Übersicht:

1. Verletztenrente

Eine Verletztenrente ist weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig und wird lebenslang gezahlt. Die Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wird immer zu 100 Prozent - also brutto gleich netto - überwiesen. Wer außerdem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherer oder eine private Berufsunfähigkeitsrente bekommt, darf seine Verletztenrente ungekürzt weiter beziehen.

2. Erwerbsminderungsrente

Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erha...


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