Karlsruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Verfassungsgericht stellt gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Steuerrecht mit der Ehe gleich

Karlsruhe (Agenturen/nd). Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer Homo-Ehe gewährt werden. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Karlsruhe stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich.

Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es. Die Entscheidung sei mit ...


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