Grenzen für die »Euro-Retter«?

Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut über ESM, aber auch über Kompetenzen der Zentralbank

Heute und morgen beschäftigt sich das Verfassungsgericht wieder mit der Zulässigkeit der Euro-Rettungspolitik. Dabei geht es um den Rettungsschirm ESM und das Anleihekaufprogramm der EU-Zentralbank. Insgesamt laufen sechs Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren. Zu den Klägern gehören der Verein »Mehr Demokratie« zusammen mit 37 000 Bürgern, die Linksfraktion im Bundestag und der CSU-Politiker Peter Gauweiler.

Ende Juni 2012 hatte der Bundestag die Verträge über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), den zweiten »Rettungsschirm« für überschuldete Euro-Staaten, und den Fiskalpakt zur Eindämmung der Staatsschuldenkrise gebilligt. Obwohl der ESM am 27. September 2012 in Kraft getreten ist, gibt es noch immer juristischen Widerspruch. Etliche Kläger haben inzwischen ihre Verfassungsbeschwerden erweitert. Und so geht es heute und morgen in der mündlichen Verhandlung vor dem Zweiten Senat auch darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten aufkaufen kann, um deren Zinslasten zu senken.

Auf den ersten Blick scheint ein Urteil über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nur dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zuzustehen. Doch mehrere Beschwerdeführer machen geltend, dass auch den Steuerzahlern hierzulande durch Entscheidungen der Gremien von ESM und EZB weitere unabsehbare Zahlungsverpflichtungen...


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