Vollmachtgeber handeln weiter selbstbestimmt

Rund um die Vollmacht als »rechtlicher Rollator«

Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche - viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen dürfen. Was es mit der Vollmacht auf sich hat - darüber informieren nachfolgend die Notarkammern Berlin und Thüringen.

Es gibt keine gesetzlichen Vollmachten, die automatisch zwischen Verwandten in Kraft treten. Ebenso gibt es keine automatische Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht unter Eheleuten. Auch diese muss gesondert angeordnet werden. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollmächtigen möchte, sollte dies also schriftlich in Form einer Vorsorgevollmacht tun.

Viele Formulare im Internet - aber wenig praxistauglich

Da eine Vollmacht im Allgemeinen keiner speziellen Form bedarf, kann jeder seine Vollmacht selbst schreiben. Eine praxisgerechte Formulierung ist allerdings schwieriger, als man glaubt. Das Internet bietet zwar eine Fülle an Formularen, doch viele sind wenig praxistauglich und führen beim Ausfüllen zu Widersprüchen. Das beeinträchtigt ihre Verwendbarkeit.

Eine Vollmacht kann grundsätzlich uneingeschränkt gelten, oder sie kann vom Vollmachtgeber eingeschränkt sein und nur für bestimmte Rechts...


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