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Die »Sollbruchstellen« im Haus
Urteile zum Thema Türen und Fenster
Sie sind gewissermaßen die »Sollbruchstellen« einer Immobilie: Lärm, Gerüche und Wasser können am ehesten durch Fenster und Türen in eine Immobilie eindringen und so großen Schaden verursachen oder zumindest eine Belästigung für Betroffene darstellen. Das ist unvermeidbar.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824099.die-sollbruchstellen-im-haus.html
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