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Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Ungleichbehandlung
Mietvertrag
Vergibt ein Vermieter oder eine Vermieterin eine Wohnung möglicherweise wegen der Gewerkschaftszugehörigkeit des Wohnungsinteressenten nicht an diesen, so liegt kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824101.kein-anspruch-auf-schadenersatz-wegen-ungleichbehandlung.html
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