Unklare Entlassungen haben kein Bestand

Gericht kippt Kündigung

Ohne klaren Termin kein Rauswurf: Chefs müssen ein Arbeitsverhältnis schriftlich und eindeutig beenden. Vor allem muss klar sein, wann genau der betroffene Mitarbeiter seinen Job los ist. Fehlt eine entsprechende Angabe, ist die Kündigung unwirksam. Das hat aktuell das Arbeitsgericht Leipzig entschieden (Az. 2 Ca 3972/12).

In dem verhandelten Fall kippten die Richter die Entlassungen von 100 Beschäftigten, die ein Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen ordentlich gekündigt hatte. Auf dieses Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Die meisten der entlasse...


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