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Mollath muss in der Psychiatrie bleiben

Bayreuth (dpa/nd). Das Landgericht Bayreuth hat die Entlassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie abgelehnt. Die Kammer ordnete die Fortdauer der Unterbringung an - der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014. Zur Begründung hieß es am Mittwoch, das Gericht sei an die Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth von 2006 gebunden. Derzeit liegen jedoch gleich zwei An...

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