Muslimverein erhält Körperschaftsstatus

Kritiker sprechen AMJ aber Verfassungsmäßigkeit ab

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die muslimische Religionsgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) hat vom Hessischen Kultusministerium den Status einer »Körperschaft des öffentlichen Rechts« (KdöR) zugesprochen bekommen.

Eine Mitteilung von Vertretern der Religionsgemeinschaft AMJ am Donnerstag machte es öffentlich: Erstmals kommt eine muslimische Glaubensgemeinschaft in den Genuss des Körperschaftsstatus. Der Verein sieht sich damit »auf Augenhöhe« mit den großen Kirchen und anderen Gemeinschaften. Dies sei »einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik« und zeige, »dass der Islam angekommen ist«, heißt es in der Erklärung. Die Gemeinschaft hat nach eigenen Angaben bundesweit über 35 000 Mitglieder vorwiegend pakistanischer Herkunft und unterhält 39 Moscheen. Für Ende Juni erwartet die Gemeinschaft in Karlsruhe 30 000 Teilnehmer zur »größten regelmäßig stattfindenden Versammlung von Muslimen in Europa«.

Mit dem öffentlich-rechtlichen Status erwirbt AMJ Rechte und Privilegien. So kann sie das kirchliche Arbeits- und Sozialrecht anwenden und Mitgliedsbeiträge als Steuern über staatliche Finanzämter einziehen. Die »Konkursunfähigkeit« schützt ih...


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