Hartz-IV-Chaos bei Hochwasserhilfen

Nothilfen können mit ALG-II-Leistungen verrechnet werden

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Unter den Hochwasseropfern sind viele Hartz-IV-Bezieher. Sie riskieren bei der Annahme von Spenden und staatlicher Nothilfe, dass diese mit dem Regelsatz verrechnet werden. Die Gesetzeslage ist widersprüchlich. Bislang warteten die Betroffenen vergeblich auf eine verbindliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit.

In den vom Hochwasser betroffenen Gebieten stehen Tausende vor dem Nichts. Oftmals ist die gesamte Wohnungseinrichtung hinüber. Da die Versicherungen oft nicht zahlen, wurden staatliche Nothilfeprogramme aufgelegt. Zudem spendeten zahlreiche Bundesbürger Geld oder Haushaltsgegenstände. Doch für Hartz-IV-Bezieher kann die Annahme dieser Hilfen fatale Folgen haben. Die Betroffenen riskieren, dass man ihnen die Hilfe auf die Hartz-IV-Leistungen anrechnet.

Wer etwa seinen kompletten Hausrat an die Fluten verloren hat und deshalb Soforthilfe erhält, muss sich vorsehen: »In dem Fall würde das Jobcenter kein Möbelgeld mehr zahlen«, warnt der Arbeitslosenrechtsberater Harald Thomé. Zwar hätten Bundesagentur für Arbeit (BA), Deutscher Städtetag und Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzu...


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