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Eigener Hausstand bei gemeinsamer Haushaltsführung von Eltern und wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Bundesfinanzhof zur doppelten Haushaltsführung

Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können unter Bedingungen Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824789.eigener-hausstand-bei-gemeinsamer-haushaltsfuehrung-von-eltern-und-wirtschaftlich-eigenstaendigen-kindern.html

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