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Schönheitsreparaturen, Fluglärm und Kündigung

Urteile

Sind Mieter laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, halten sich aber nicht daran, steht dem Vermieter prinzipiell Schadenersatz in Höhe der Renovierungskosten zu. Es sei denn, die entsprechende Klausel ist unwirksam.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824799.schoenheitsreparaturen-fluglaerm-und-kuendigung.html

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