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Kündigung »zum nächstmöglichen Zeitpunkt« rechtens

Rechtsfrage

Erfurt (dpa/nd). Kündigungen können auch ohne konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag Kündigungen »zum nächstmöglichen Zeitpunkt« für rechtens. Allerdings müsse sich dabei für den Arbeitnehmer aus dem Kontext erschließen, wann sein Arbeitsverhältnis endet (6 AZR 805/11), entschieden die obersten Arbeitsrichter in Erfurt. Damit scheiterte ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825109.kuendigung-zum-naechstmoeglichen-zeitpunkt-rechtens.html

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