Gericht prüft Urteil gegen Schatzmeister

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Potsdam (dpa). Die Verurteilung des Ex-Schatzmeisters der Brandenburger Grünen, Christian Goetjes, wegen Veruntreuung von Parteigeld wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Entscheidung des Landgerichts Potsdams soll am 9. Juli überprüft werden, sagte eine Gerichtssprecherin gestern. Es sei noch am selben Tag mit einer Entscheidung zu rechnen, bestätigte sie. Goetjes war im Dezember wegen Veruntreuung von Parteigeldern zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung legte der 35-Jährige Revision ein. Gegenwärtig befindet er sich noch auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht hatte ihm Ende Januar Haftverschonung gewährt, bis das Urteil rechtskräftig ist. Laut Urteil hat Goetjes zwischen Januar 2010 und Februar 2011 in 261 Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht und rund 270 000 Euro abgezweigt. Mit den Grünen hatte er eine Schadenswiedergutmachung von 65 000 Euro vereinbart. Diese wird von den Grünen juristisch überprüft, nachdem im Prozess bekanntgeworden war, dass Goetjes in Berlin einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betreiben soll. Er selbst hatte sich immer als mittellos dargestellt.

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