»Das ist ein planungsrechtliches Problem«

Auf dem eigenen Grundstück in einem Wohn- oder Bauwagen zu wohnen, ist auch in dörflicher Umgebung so gut wie unmöglich

Uwe Stegert ist Sachgebietsleiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Brandenburger Landkreis Barnim. Mit ihm sprach für »nd« Ralf Hutter.

nd: Wenn ich mobil wohnen will, mir dafür ein großes Grundstück im Landkreis Barnim kaufe und da einen Wohnwagen hinstelle - muss ich Sie da um Erlaubnis fragen?
Ja, da brauchen Sie eine Baugenehmigung.

Das hat doch nichts mit Bauen zu tun, wenn ich meinen Wohnwagen, in dem ich vorher vielleicht schon gelebt habe, auf mein großes Grundstück stelle.
Man muss unterscheiden zwischen kurzfristigem Aufstellen und einem längeren Aufenthalt. In der Brandenburgischen Bauordnung gibt es eine Definition für bauliche Anlagen, und zur baulichen Anlage wird dieser Wohnwagen dann, wenn er überwiegend ortsfest benutzt wird.

Und wo ist das Problem dabei, seitens der Bauordnung?
Wenn der Wohnwagen zur baulichen Anlage wird, dann sind all die Dinge abzuprüfen, die sonst für einen normalen Hausbau auch eine Rolle spielen: Darf dort überhaupt gebaut werden? Gibt es bauplanungsrechtliche Einschränkungen? Verfügt der Wohnwagen über Bad/...



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