Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Überweisungen auch im Folgequartal gültig
Schwerin (nd). Die Techniker Krankenkasse (TK) informiert darüber, dass Überweisungen bei einem Quartalswechsel ihre Gültigkeit behalten. Beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, verwendet der Arzt die ausgestellte Überweisung unter Vorlage der gültigen Krankenversichertenkarte. Ein erneuter Besuch beim Hausarzt ist somit nicht erforderlich. Laborärzte oder Radiologen dürfen ausschließlich per...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825390.ueberweisungen-auch-im-folgequartal-gueltig.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.