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Fahrprobe bei Senioren von Behörde zu Recht angeordnet

Verkehrsrecht

Um die Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer zu prüfen, haben Behörden die Möglichkeit, eine offizielle Fahrprobe anzuordnen. Diese Maßnahme stellt grundsätzlich ein geeignetes Mittel dar und ist für Senioren weniger belastend als die Teilnahme an einer MPU.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825517.fahrprobe-bei-senioren-von-behoerde-zu-recht-angeordnet.html

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