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Keine Entschädigung für verfallenen Urlaub
Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts
Verzichten Arbeitnehmer nach einer Kündigungsschutzklage und Abfindung auf weitere finanzielle Ansprüche, können sie später keine Zahlung für nicht genommenen Urlaub verlangen. Der Rechtsanspruch auf Urlaubsabgeltung könne in solch einen Fall ausgeschlossen werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825531.keine-entschaedigung-fuer-verfallenen-urlaub.html
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