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Keine Entschädigung für verfallenen Urlaub

Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts

Verzichten Arbeitnehmer nach einer Kündigungsschutzklage und Abfindung auf weitere finanzielle Ansprüche, können sie später keine Zahlung für nicht genommenen Urlaub verlangen. Der Rechtsanspruch auf Urlaubsabgeltung könne in solch einen Fall ausgeschlossen werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825531.keine-entschaedigung-fuer-verfallenen-urlaub.html

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