Racial Profiling verfassungswidrig

Institut für Menschenrechte kritisiert Gesetz zur selektiven Personenkontrolle

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wenn die Polizei Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert, spricht der Fachmann von Racial Profiling. Diese Form der Diskriminierung ist in der Bundesrepublik sogar per Gesetz geregelt. Menschenrechtler fordern nun die Streichung des entsprechenden Paragrafen.

Wer schwarz ist und im Zug sitzt, macht sich verdächtig. Es könnte sich ja um einen illegalen Einwanderer handeln. Wie häufig Menschen in der Bahn kontrolliert werden, nur weil sie nicht dem Idealbild des Deutschen entsprechen, wird statistisch nicht erfasst. Experten schätzen, dass es jährlich Tausende trifft - darunter viele Bundesbürger.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert nun die Abschaffung dieser »rassistischen Personenkontrollen«. Dazu veröffentlichte das Institut am Mittwoch eine Studie zum Paragrafen 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes. Er ist die rechtliche Grundlage für die Kontrollen und besagt, dass Polizeibeamte »zur Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreise« jeden Zugreisenden kontrollieren dürfen, von dem sie glauben, er reise »unerlaubt« durch Deutschland.

»In der Re...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.