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Warum die Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist
Bundesverfassungsgericht zum Ehegattensplittung eingetragener Lebenspartnerschaften
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826229.warum-die-ungleichbehandlung-verfassungswidrig-ist.html
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