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Warum die Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist

Bundesverfassungsgericht zum Ehegattensplittung eingetragener Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826229.warum-die-ungleichbehandlung-verfassungswidrig-ist.html

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