Strafanzeige wegen SEZ
(nd). Der Bund der Steuerzahler Berlin hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der gemeinschaftlich begangenen, besonders schweren Untreue zulasten des Landes Berlin im Zusammenhang mit dem Verkauf des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) in Friedrichshain gestellt. Anlass sei die Veröffentlichung des Kaufvertrages und weiterer Dokumente durch den damaligen Käufer des SEZ. Für den Bund der Steuerzahler bestehen danach erhebliche Zweifel, dass seinerzeit ernsthaft beabsichtigt war, die politisch geäußerte Auflage eines Hallenbadbetriebes gegenüber dem Investor durchzusetzen.
Das SEZ war 2003 vom Land Berlin für nur einen Euro an einen Investor verkauft worden. Der Senat hatte die Vergabe des SEZ in der Öffentlichkeit an die Zusage des Investors für eine Wiedereröffnung des Schwimmbereiches innerhalb von fünf Jahren geknüpft. Für den Fall, dass der Hallenbadbetrieb nicht fristgemäß aufgenommen werden würde, hatte der Senat eine Vertragsstrafe und die Möglichkeit einer Rückübertragung angedacht.
Von diesen Sanktionsmöglichkeiten wurde jedoch kein Gebrauch gemacht, obwohl die Senatsverwaltung für Finanzen 2010 selbst mitgeteilt hatte, dass bis dahin kein Hallenbad im SEZ betrieben wurde. Dennoch hatte der Liegenschaftsfonds laut eines vom Investor veröffentlichten Schreibens aus dem Jahre 2008 bereits zu diesem Zeitpunkt die Erfüllung der Auflage an den Investor bestätigt.
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