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Türkei senkt »Kopfgeld« für Wehrdienstunwillige

Erdogan ließ sich auf Handel ein

In der Türkei gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Das gilt auch für Türken, die im Ausland leben, selbst wenn sie einen zweiten Pass besitzen. »Auslandstürken« können allerdings Wehrdienst in ihrer Wahlheimat leisten oder sich vom Militärdienst freikaufen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826857.tuerkei-senkt-kopfgeld-fuer-wehrdienstunwillige.html

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