Angreifer kommt in die Psychiatrie

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(dpa/nd). Im Prozess um einen lebensgefährlichen Angriff nach einem Streit um ein Drogengeschäft kommt der Täter in die geschlossene Psychiatrie. Der 25-Jährige leide an Verfolgungswahn und kann nach dem Urteil des Berliner Landgerichts vom Montag wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden. Am 24. Oktober 2012 hatte der Malergehilfe wahllos auf einen damals 23-jährigen Mann in dessen Wohnung in Mariendorf eingestochen.

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