Bei Heirat neuer Auftrag

Bausparverträge

  • Wiltrud Hafercamp
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Auf Zinserträge eines Bausparvertrages fällt die Abgeltungsstreuer an. Wohnriester-Bausparverträge jedoch sind von dieser Steuer befreit.

Um den Vertrag von der Steuer freizustellen, muss ein entsprechender Auftrag bei der Bausparkasse eingereicht werden. Meistens erteilt man bei Vertragsabschluss einen solchen Freistellungsauftrag. Dieses Formular kann man sich aber auch von den Webseiten der Bausparkassen herunterladen.

Zu beachten ist, dass der Freistellungsauftrag vom Bausparer eigenhändig unterschrieben sein muss. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren ist die Unterschrift beider Partner erforderlich. Der Auftrag gilt bis zu...


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